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Cookies & Tracking

Relevant für jede Website

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Fabian Huttary, B.A. – Head of Digital Marketing

Jeder, der im Internet surft kennt sie – die Frage nach der Zustimmung, Cookies einsetzen zu dürfen, wenn man erstmals eine Website aufruft. Sogenannte Cookies sind Textdateien, die im Browser auf Ihren Rechner abgelegt werden und beinhalten zahlreiche Informationen. Sie können allerdings nicht von einem Web-Server eingesehen oder verwendet werden. Nur wenn Sie den Zugriff darauf freigeben, werden die in den Cookies gespeicherten Informationen ausgesandt. Eine europäische Richtlinie regelt den Einsatz und die Verarbeitung von Cookies. Sie besagt unter anderem auch, dass Nutzer darüber informiert werden müssen, wenn Cookies eingesetzt und verarbeitet werden. Jeder User muss seine Zustimmung abgeben und über die Verarbeitungszwecke informiert werden.

Dennoch herrscht Unsicherheit über die korrekte Implementierung auf einer Website. Die EU-Länder haben die Cookies-Richtlinie bereits umgesetzt, allerdings sind die Vorgaben unscharf definiert und variieren von Land zu Land. Es heißt, einen passenden Rahmen zu finden, der einerseits den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird, den User anspricht und dennoch dafür sorgt, dass genügend Cookies gesammelt werden können. In Österreich ist es bereits seit Ende 2011 verpflichtend, User zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Verstößt man dagegen, drohen Verwaltungstrafen von bis zu 37.000 Euro.

Verwendung von Cookies

Egal, mit welchem Browser Sie surfen – Sie verfügen selbst über die Cookies. In den Einstellungsoptionen jedes Browsers lässt sich bestimmen, ob und wenn ja wohin die Cookies gesendet werden. Diese Möglichkeiten gibt es schon immer, ungeachtet dessen müssen nun allerdings die Optionen zusätzlich auf eine der vorgeschriebenen Arten angezeigt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, den User um seine Zustimmung zu bitten: In der Opt-In-Variante stimmt der User ausdrücklich zu, die Opt-Out-Variante lässt dem User weniger Spielraum: Stimmt er der Verwendung von Cookies nicht zu, muss er die Seite wieder verlassen. In beiden Fällen öffnet sich meist ein gut sichtbarer Hinweis im oberen oder unteren Bereich der Website.

Österreich hat sich 2011 für die Opt-In-Variante entschieden. Die Verwendung von Cookies muss klar ersichtlich sein und darf erst nach dessen aktiver Zustimmung erfolgen. Es gibt allerdings keine Vorgaben, welchen Text der Hinweis enthalten muss. Viele andere europäische Länder, wie beispielsweise Frankreich, Niederlande, Spanien, Großbritannien und Schweden wählen ebenfalls die Opt-In-Variante. Deutschland hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt, die dortige Rechtslage lässt vor allem die Opt-Out-Variante zu. Cookies dürfen automatisch gesammelt werden, außer der Nutzer widerspricht explizit.

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Sammeln von Cookies

Das Thema wurde nun wieder aktuell seit Google mit Ende September 2015 ebenfalls einen Cookies-Hinweis für viele seiner Produkte verlangt. Dies betrifft auch jene Website-Besitzer, welche Google-Produkte auf ihrer eigenen Website im Einsatz haben - wie zum Beispiel Google Analytics. Als Website-Betreiber steht man nun vor der Frage, wie man den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird, indem man einen ansprechenden Hinweis auf seiner Seite platziert und dennoch valide User-Daten sammeln und auswerten kann. GO.WEST berät Sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt. Sowohl das Design, als auch die Textierung Ihres Cookies-Hinweises werden bei uns vollumfassend erstellt und auf Wünsche und Vorgaben Ihrer Website angepasst. Da auch die Größe, Farbgebung und Textierung des Cookies-Hinweises bereits entscheidend sind, ist eine individuelle Implementierung notwendig. Wir helfen Ihnen gerne dabei